Zum Verkauf steht ein Siedlungshaus aus dem Baujahr 1933, ausgeführt als Einfamilienhaus, auf einem ca. 505 m² großen Eckgrundstück. Die Wohnfläche von rund 91 m² verteilt sich auf das Erdgeschoss und das Dachgeschoss.
Das Wohnhaus verfügt über insgesamt drei Schlafzimmer sowie ein Wohnzimmer und befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfs kann neben einer umfassenden Modernisierung auch ein Abriss mit anschließender Neubebauung in Betracht gezogen werden. Nach dem derzeit geltenden Bebauungsplan ist grundsätzlich eine eingeschossige Bauweise vorgesehen. Sämtliche baulichen Möglichkeiten sind vorab mit den zuständigen Behörden zu prüfen.
Im Erdgeschoss befinden sich die Küche, das Wohnzimmer, ein Schlafzimmer mit direktem Zugang zum Garten sowie ein Vollbad. Dadurch entsteht eine praktische Raumaufteilung mit direkter Verbindung zwischen Wohnbereich und Außenfläche.
Das Dachgeschoss ergänzt das Raumangebot um zwei weitere kleinere Zimmer, die sich flexibel als Schlaf, Kinder, Arbeits oder Gästezimmer nutzen lassen. Zur Immobilie gehören zudem eine Garage für einen Pkw sowie zwei zusätzliche Außenstellplätze.
Die Deckenhöhen im Haus liegen je nach Raum bei ca. 2,00 m bis 2,20 m. Aufgrund der für heutige Verhältnisse teilweise niedrigen Raumhöhen sollte dieser Umstand bei der persönlichen Besichtigung und einer möglichen Modernisierungsplanung berücksichtigt werden.
Das Eckgrundstück ist derzeit Bestandteil eines insgesamt ca. 1.010 m² großen Grundstücks, dessen Nutzung und Zuordnung über eine bestehende Teilungserklärung geregelt ist. Der dem Haus zugeordnete Grundstücksteil umfasst ca. 505 m².
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine reale Grundstücksteilung prüfen und durchführen zu lassen. Der Eigentümer des benachbarten Grundstücksbereichs hat hierzu bereits schriftlich sein Einverständnis erklärt. Voraussetzung ist, dass sämtliche mit der Realteilung verbundenen Kosten sowie alle sonstigen erforderlichen Maßnahmen von demjenigen übernommen und veranlasst werden, der die Realteilung durchführen lassen möchte. Die tatsächliche Umsetzbarkeit einer Realteilung bleibt von den jeweils erforderlichen behördlichen, vermessungsrechtlichen und grundbuchrechtlichen Voraussetzungen abhängig.
Für das Grundstück liegt eine Auskunft aus dem Altlastenhinweiskataster vor.